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Der Virus fährt mit | Lufthygiene in Zügen | Rentokil THS DE

GROßES AUGENMERK WIRD IM ÖFFENTLICHEN PERSONENVERKEHR AUF DIE OPTISCHE SAUBERKEIT DER FAHRZEUGE GELEGT – DOCH DERZEIT IST VOR ALLEM REINE LUFT WICHTIG.

Den Betreibern ist es wichtig, dass der Fahrgast sich wohlfühlt und dadurch dieses Mittel der Fortbewegung auch häufiger nutzt. Die steigenden Fahrgastzahlen und die veränderte  Verkehrspolitik im Rahmen des Klimawandels geben diesem Gedanken Recht. Gerade in Zeiten des Corona-Virus achtet der Großteil der Bevölkerung besonders auf Hygiene und vermeidet weitestgehend die Berührung von Türklinken, Treppengeländern und auch Haltestangen in öffentlichen Verkehrsmitteln. Doch viele wissen nicht, dass eine Übertragung des Virus laut Virologen überwiegend über Tröpfcheninfektionen, also über die Atem- und Raumluft, erfolgt. Eine saubere Raumluft ist daher besonders wichtig. Darüber sollten sich die Betreiberfirmen der Fahrzeuge im Klaren sein und entsprechende Maßnahmen ergreifen.

Um das Risiko einer verunreinigten Raumluft im Auge zu behalten und wissenschaftlich bewerten zu können, schreibt der Gesetzgeber eine Betreiberpflicht durch die VDI 6032 „Lufthygiene in Fahrzeugen“ vor. An Zuluft-Anlagen in den Bussen, Zügen und Schiffen ist im Intervall von drei Jahren eine Hygieneinspektion vorzunehmen und je nach Ergebnis der mikrobiologischen, Funktions- und Sichtuntersuchung eine professionelle Reinigung durchzuführen. Bei Lüftungsanlagen mit Befeuchtern ist der Turnus aufgrund der Gefahr von Legionellenbildung mit zwei Jahren noch kürzer.

Im Rahmen der Inspektion werden Abklatschproben und Luftkeimmessungen vorgenommen, um genau feststellen zu können, in welchen Bereichen eventuell Hygienemängel vorliegen und welche Maßnahmen hier ergriffen werden müssen, um den Schutz der dort arbeitenden, lebenden oder reisenden Personen sicherzustellen. Leider ist jedoch bekannt, dass diesbezüglich seitens der Gesundheitsämter kaum Spielräume für präventive Kontrollen vorhanden sind. So wird diese Betreiberpflicht gern ignoriert. Weitere Gründe, warum dieses Thema von einigen Betreibern nicht verfolgt wird, sind einerseits schlicht die Unwissenheit über ihre Pflichten und andererseits betriebswirtschaftliche Gründe.

Einige Unternehmen arbeiten sogar an der Idee, ihre Verkehrsmittel zu „beduften“, um die unangenehmen Gerüche zu überdecken. Hier stellt sich die Frage: Warum sollen dafür große Beträge ausgegeben werden, anstatt Maßnahmen zu ergreifen, diese unangenehmen Gerüche zu beseitigen beziehungsweise gar nicht erst entstehen zu lassen? Neben der gesundheitlichen Gefährdung durch unreine Raumluft wird bei einer Beduftung außerdem noch in Kauf genommen, dass Fahrgäste mit Allergien ungefragt den für sie schädlichen Allergenen in den Duftstoffen ausgesetzt werden. Dies kann nicht der richtige Weg sein.

An dieser Stelle muss schnellstmöglich ein Umdenken erfolgen, um die hygienischen Risiken zu erkennen und zu minimieren. Der moderne Mensch verbringt 90 Prozent seines Tages in geschlossenen Räumen, und dazu zählen natürlich auch die von ihm genutzten öffentlichen Verkehrsmittel. Der Arbeitnehmer an seinem Arbeitsplatz, der Gast im Hotel, der Patient in der Arztpraxis und natürlich auch der Fahrgast im öffentlichen Personenverkehr muss sich darauf verlassen können, sich in diesen Bereichen unbesorgt und ohne Schaden zu nehmen aufhalten zu können. Die Betreiber der Lüftungsanlagen sollten sich ihrer Verantwortung stärker bewusst werden und entsprechende Maßnahmen ergreifen. Gleichzeitig sollten aber auch die Nutzer der betreffenden Räume deren Hygiene hin und wieder hinterfragen.

Rentokil Technischer Hygieneservice ist Spezialist für die Unternehmenshygiene von Luft, Fett und Wasser auf Basis der entsprechenden VDI-Normen und Gesetze sowie für alle individuellen Desinfektionsleistungen. Als Marktführer für technische Spezialreinigung ist das Unternehmen seit mehr als 40 Jahren spezialisiert auf die Reinigung raumlufttechnischer Anlagen, auf vorbeugenden Brandschutz, Großküchen-Reinigung, professionelle Desinfektion, Wasseranalysen und fachgerechte Sanitärhygiene. Das gilt auch für den Bereich Eisenbahn und öffentlicher Personennahverkehr.

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