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Energetische Inspektion von Klimaanlagen und Lüftungsanlagen

Die energetische Ergänzung zur Hygieneinspektion

Die Inspektion für mehr Energieeffizienz

Mit kühler und frischer Luft lässt es sich effizienter arbeiten. Aber arbeitet Ihre Klimaanlage ebenfalls effizient? Bei der energetischen Inspektion prüfen wir genau das: Wie energieeffizient arbeitet Ihre Lüftungs- oder Klimaanlage, oder verbraucht sie vielleicht unnötig Energie?

Was das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorgibt, hat für Sie ganz praktischen Nutzen: Die optimierte RLT-Anlage läuft so energieeffizient wie möglich und hält dabei die hygienischen Mindeststandards ein. Verbessern Sie Ihre Kosteneffizienz und Ihren CO²-Abdruck mit einer Inspektion.

 

Gesetzliche Vorgaben zur energetischen Inspektion

Die energetische Inspektion ist verpflichtend nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) §§ 74-78 für Klimaanlagen und RLT-Anlagen ab einer Kälteleistung von insgesamt 12 kW. 

Für Anlagen ab 70 kW Kälteleistung greift außerdem die Norm DIN SPEC 15240.

Zu den gesetzlichen Vorgaben im Detail

Dank energetischer Inspektion Energiekosten senken & Klimaschutz in Einem

Mit einer energetisch optimal eingestellten Klimaanlage können Sie ihre Kosten nachhaltig senken, denn Klimaanlagen gehören in vielen Gebäuden zu den größten Stromverbrauchern. Eine effizient arbeitende Anlage reduziert sowohl Kosten als auch den CO₂-Ausstoß.

Klimaschutz & Kostensenker

Deshalb ist die energetische Inspektion auch für Sie relevant

Steigende Energiepreise, strengere gesetzliche Anforderungen und Nachhaltigkeitsziele führen dazu, dass Betreiber technischer Gebäudeanlagen ihre Energieverbräuche zunehmend hinterfragen. Eine energetische Inspektion ist daher mehr als eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein Instrument, um Betriebskosten zu senken und den CO₂-Ausstoß zu reduzieren.

 

Ist die energetische Inspektion Pflicht?

Ja, die energetische Inspektion ist im Gebäudeenergiegesetz – kurz GEG geregelt. Das Ziel des Gesetzgebers ist klar: Technische Anlagen in Gebäuden sollen nicht nur funktionieren, sondern dauerhaft energieeffizient betrieben werden. Gerade Klima- und Lüftungsanlagen zählen zu den größten Energieverbrauchern in Nichtwohngebäuden. Eine regelmäßige energetische Bewertung hilft dabei, unnötige Energieverluste aufzudecken und den Gebäudebetrieb wirtschaftlicher zu gestalten.

 

Nicht immer verpflichtend – oft finanziell sinnvoll

Eine energetische Inspektion kann auch dann sinnvoll sein, wenn die letzte Inspektion vor weniger als 10 Jahren war oder es keine gesetzliche Verpflichtung für Ihre Anlage gibt. Da Klima- und Raumlufttechnische Anlagen einen sehr hohen Energieverbrauch und CO2-Ausstoß haben, kann eine energetische Bewertung dabei helfen, unnötige Betriebskosten zu senken und die Lebensdauer der RLT-Anlage zu erhöhen.

Oft lassen sich bereits durch Optimierungen 10–30 % Energie einsparen, ohne größere Umbauten.

Viele Anlagen laufen jahrelang mit ungünstigen Einstellungen. Häufige Probleme sind:

  • unnötig lange Betriebszeiten,
  • falsche Solltemperaturen,
  •  verschmutzte Wärmetauscher,
  • schlecht eingestellte Regelungen,
  • überdimensionierte Anlagen.

Das ist der Ablauf einer energetischen Inspektion

Bei dieser Inspektion handelt es sich um eine energetische Beurteilung – nicht um eine Sicherheitsprüfung. Dabei werden je nach Anlage und Notwendigkeit im Vorhinein Unterlagen wie Anlagepläne und Wartungspläne, aber auch Betriebszeiten und Energieverbräuche überprüft.

Vor Ort wird die Anlage und ihre Komponenten inspiziert. Denn verschmutzte Wärmetauscher, Sensoren oder Fühler sowie verstopfte Filter senken die Effizienz und erhöhen die Betriebskosten. Auch falsch eingestellte Soll-Temperaturen oder Druckverluste sind vermeidbare Kostenfaktoren. Bei der Inspektion werden deshalb auch nach Bedarf Luftvolumenströme sowie weitere Faktoren gemessen

Eine energieeffiziente Lüftungsanlage sollte nicht nur wirtschaftlich arbeiten, sondern auch technisch und hygienisch einwandfrei sein. Erfahren Sie mehr über die regelmäßige Inspektion von Raumlufttechnischen Anlagen sowie die fachgerechte Reinigung von RLT-Anlagen.

 

Wer darf die energetische Inspektion durchführen?

Das GEG schreibt vor, dass die energetische Inspektion von fachkundigen Personen durchgeführt werden muss. Dazu gehören beispielsweise Ingenieurinnen und Ingenieure oder andere qualifizierte Fachkräfte mit entsprechender Ausbildung und Erfahrung im Bereich der technischen Gebäudeausrüstung sowie der Klima- und Lüftungstechnik.

Diese Fachkunde soll sicherstellen, dass nicht nur Messwerte aufgenommen, sondern auch fundierte technische und wirtschaftliche Empfehlungen ausgesprochen werden können.

Selbstverständlich erfüllen unsere Profis diese Anforderungen und können Sie nachhaltig beraten.

 

Für wen ist die energetische Inspektion nach GEG relevant?

Für alle Betreiber von RLT-Anlagen sowie Klimaanlagen in nicht-privat genutzten Räumen:

  • gewerblich genutzten Gebäuden mit Klima- und RLT-Anlagen
  • allen Nicht-Wohngebäuden mit dauerhaft genutzten Aufenthaltsräumen
  • Bürogebäuden, Schulen, Hotels, Museen und öffentlichen Einrichtungen
  • Produktionsstätten, Laboren und Gewerbebetrieben

Kurzum: Überall dort, wo große Lüftungs- und Klimaanlagen im Einsatz sind, können durch eine Optimierung oft erhebliche Energiekosten eingespart werden.

 

 

Die rechtliche Grundlage für die energetische Inspektion nach GEG

Durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist die energetische Inspektion gesetzlich verpflichtend: Klimaanlagen und RLT-Anlagen ab einer Kälteleistung von 12kW müssen spätestens nach 10 Jahren energetisch kontrolliert werden, sofern keine juristischen Ausnahmen bestehen. Dabei verlangt das GEG keine Wartung im klassischen Sinne, sondern einen Energieaudit – eine Bewertung zur Energieeffizienz inkl. Handlungsempfehlungen. Zusätzlich greift für Anlagen ab einer Kälteleistung von 70 kW die Norm DIN SPEC 15240.

Aus EnEV wurde das GEG

Wichtig: Mit dem GEG wurden frühere Regelungen aus der Energieeinsparverordnung (EnEV) übernommen und an die europäischen Vorgaben der Energy Performance of Buildings Directive (EPBD) angepasst.

Das Ziel des Gesetzgebers ist klar: Technische Anlagen in Gebäuden sollen nicht nur funktionieren, sondern dauerhaft energieeffizient betrieben werden: Denn Klima- und Lüftungsanlagen sind echte Energiefresser.  Eine regelmäßige energetische Bewertung kann da aber Abhilfe schaffen. So lassen sich unnötige Energieverluste aufdecken und der Gebäudebetrieb wird gleich wirtschaftlicher.

Das sagt das GEG konkret

Der relevante Themenbereich ist im Teil 4, Abschnitt 3 – Energetische Inspektion von Klimaanlagen geregelt, in den §§ 74 – 78:

Dieser Paragraph beantwortet die wichtigste Frage: Wer ist verpflichtet?

Hier ist geregelt, dass Betreiber von

  • Klimaanlagen oder
  • kombinierten Klima- und Lüftungsanlagen

mit einer gesamten Nennleistung für den Kältebedarf von mehr als 12 kW eine energetische Inspektion durchführen lassen müssen – sofern keine gesetzliche Ausnahme greift.

Außerdem benennt § 74 diese Ausnahmen, etwa für Gebäude mit bestimmten Gebäudeautomations- und Regelungssystemen.

Dieser Paragraph beschreibt, was geprüft werden muss.
Dazu gehören insbesondere:

  • Prüfung der Anlagendimensionierung
  • Bewertung der tatsächlichen Nutzung des Gebäudes
  • Veränderungen der Nutzungszeiten
  • Innere Wärmelasten
  • Sollwerte (Temperatur, Luftmenge, Feuchte)
  • Effizienz der wesentlichen Anlagenkomponenten


Hier ist außerdem festgelegt:

Für Anlagen mit einer Kälteleistung von mehr als 70 kW ist die Inspektion nach DIN SPEC 15240:2019-03 durchzuführen.

 

Hier werden die Inspektionsintervalle geregelt.

Der Paragraph legt fest, wann die erste und die wiederkehrenden energetischen Inspektionen durchzuführen sind. Die Fristen richten sich nach Alter und Art der Anlage: Grundsätzlich sind Inspektionen im Abstand von höchstens 10 Jahren durchzuführen. Beachten Sie hierbei aber unbedingt juristisch festgesetzte Ausnahmen.

Hier ist geregelt,

  • wer die Inspektion durchführen darf,
  • welche Qualifikationen erforderlich sind und
  • welche Fachkenntnisse nachgewiesen werden müssen

Dieser Paragraph beschreibt

  • welche Inhalte dokumentiert werden müssen,
  • welche Empfehlungen enthalten sein sollen,
  • dass ein Inspektionsbericht auszustellen ist und
  • dass hierfür eine Registriernummer vergeben wird.

Das sagt die DIN SPEC 15240

Diese Norm ist für energetische Inspektionen besonders wichtig und wird im GEG ausdrücklich für Anlagen über 70 kW Kälteleistung genannt.

DIN SPEC 15240:2019-03
"Energetische Inspektion von Klimaanlagen"

Sie beschreibt unter anderem:

  • Vorgehensweise der Inspektion
  • Bewertungsmethodik
  • Prüfumfang
  • Dokumentation
  • Berechnung der Energieeffizienz
  • Bewertung der Dimensionierung

Nein. Obwohl sich die Themengebiete ähneln und die Inspektionen durchaus kombiniert werden können, behandelt die VDI 6022 ausschließlich das Thema Hygiene:

  • mikrobiologische Belastungen
  • Filter
  • Befeuchter
  • Hygieneinspektionen
  • Reinigung
  • Probenahmen

Dabei werden im Zuge der energetischen Inspektion VDI 6022 Berichte angefordert, da Verschmutzungen oder Undichtigkeiten Einfluss auf die Betriebsweise der RLT-Anlage haben.

Deshalb ist es sinnvoll, beide Inspektionen aus einer Hand durchführen zu lassen.

Überzeugende Expertise

 ✓ TÜV-zertifiziertes Unternehmen
 ✓ Sachkundenachweis gemäß VDI 6022
 ✓ Mitglied im Fachverband Gebäude-Klima e.V. (FGK)
 ✓ Seit 40 Jahren tätig

Ihre Vorteile der energetischen Inspektion durch den THS Hygieneservice:

  • Geschultes Fachpersonal: Nur geschultes und fachkundiges Personal darf die energetische Inspektionen vornehmen. Unser Team besteht aus Fachpersonal mit allen notwendigen Schulungen und Zertifikaten.
     
  • Unkomplizierter Service: Schneller, freundlicher und unkomplizierter Servide - das zeichnet unse aus. Damit Sie den Kopf frei haben und am Ende des Tages durchatmen können.
     
  • Inspektionen aus einer Hand: Gerne führen wir auch die Hygieneinspektion nach VDI 6022 für Sie aus. So haben sie alle verpflichtenden Inspektionen aus einer Hand - das spart Zeit und kann Ihre Kosten senken.

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