Die Richtlinienreihe VDI 6022 gilt grundsätzlich für alle Aufenthaltsräume in Gebäuden.
Ein Raum gilt als Aufenthaltsraum, wenn er zum nicht vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt oder geeignet ist. Dies ist konkret definiert als eine Aufenthaltsdauer derselben Personen von:
• mehr als 30 Tagen pro Jahr oder
• regelmäßig länger als zwei Stunden je Tag,.
Beispiele für Räume im Geltungsbereich - Zu den Räumen, für die die VDI 6022 gilt, zählen unter anderem:
• Arbeitsplätze in Büro- oder Industriegebäuden
• Pausenräume und Kantinen
• Versammlungsräume, Theater und Kinos
• Unterrichtsräume (Schulen) und Kindertagesstätten
• Sportstätten
• Verkaufsräume
• Hotelzimmer und Gaststätten
• WC-/Baderäume und Teeküchen (werden in Blatt 3 explizit als ortsfeste Räume im Geltungsbereich genannt)
• Temporäre Räume wie Büro-Container, sofern sie die Kriterien der Aufenthaltsdauer erfüllen.
Räume, die in der Regel nicht darunter fallen: Räume, die keine Aufenthaltsräume im Sinne der Richtlinie sind (sofern die oben genannte Aufenthaltsdauer nicht erreicht wird), sind beispielsweise:
• Flure
• Treppenräume
• Technikzentralen
• Lagerräume